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07.09.2010 22:37:38
07.09.2010 22:37:38 Uhr

Umsatzsteuerrückerstattung für Hauswasseranschlüsse

Am 8. Oktober hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass das Legen von Hauswasseranschlüssen dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegt. Bereits am 3. April 2008 hob der Europäische Gerichtshof (EuGH) die seit 2000 bestehende finanzbehördliche Verwaltungspraxis auf.

Das Bundesministerium für Finanzen hat am 7. April 2008 zu dieser neuen Sachlage der umsatzsteuerlichen Behandlung der Wasser-Hausanschlüsse in einem Anwendungsschreiben Stellung genommen. Dem ist zu entnehmen, dass für die Erstellung des Trinkwasserhausanschlusses, wie bei der Trinkwasserlieferung, der Steuersatz von 7% anzuwenden ist.

Seit Jahresbeginn setzt die LSW das Urteil um und rechnet diese Leistungen mit dem ermäßigten Steuersatz ab.

Für Anschlüsse, die in der Zeit zwischen August 2000 und Dezember 2008 erstellt wurden, ist den Wasserversorgungsunternehmen freigestellt, bereits gelegte Rechnungen zu korrigieren und die Differenz des Steuerbetrags zu erstatten. Die Wasserversorger haben diese Mehrwertsteuer schon an die Finanzbehörde abgeführt und werden sie sich selbst erstatten lassen.

Wir haben die rechtlichen Möglichkeiten geprüft und uns entschieden, dass wir die zuviel gezahlte Umsatzsteuer an unsere Kunden zurückzahlen.

Die Umsatzsteuerrückerstattung richtet sich ausschließlich an Kunden, die nicht Vorsteuer abzugsberechtigt sind. Denn: Kunden, die den Umsatzsteuersatz von 16 bzw. 19% bereits als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht haben, wurden durch die Umsatzsteuer nicht belastet.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass das Urteil nur für Trinkwasserhausanschlüsse gilt, nicht für Strom-, Gas- oder Abwasseranschlüsse.

Sie haben eine Rechnung aus diesem Zeitraum - was müssen Sie tun?Schicken Sie einfach das Formular

"Antrag auf Umsatzsteuerrückerstattung"

mit Kopien der entsprechenden Rechnungen an:

LSW LandE-Stadtwerke Wolfsburg GmbH & Co.KG
38432 Wolfsburg

oder per e-mail an info@lsw.de

Natürlich können Sie den Antrag auch in unseren Kundenzentren erhalten.

Die Bearbeitung der Anträge wird etwas Zeit in Anspruch nehmen. Im Anschluss erhalten Berechtigte unaufgefordert ein Korrekturschreiben, aus dem die jeweilige Gutschrift hervorgeht, die zeitnah überwiesen wird. 

Ansprechpartner

Fragen zu diesem Thema beantworten Ihnen gern unsere Ansprechpartner:


Telefon: 05361 189-510
info@lsw.de