AUSWIRKUNGEN DER ENERGIEPOLITISCHEN ENTSCHEIDUNGEN AUF DIE WÄRMEENERGIE
Die LSW Energie GmbH & Co. KG (LSW) passte die Erdgaspreise der Grundversorgungstarife (KOMPAKTGAS) von LSW und Gasversorgung im Landkreis Gifhorn GmbH (GLG) zum 1. Oktober 2022 an. LSW/GLG reagierte damit auf die dynamischen Entwicklungen auf dem Energiemarkt.
In den Preisanpassungen wurde auch die Gasbeschaffungsumlage berücksichtigt, die zum 1. Oktober jedoch nicht umgesetzt wurde. Weiterhin entschied die Bundesregierung die Senkung der Umsatzsteuer von 19 Prozent auf 7 Prozent. Resultierend daraus ergeben sich umfangreiche Gaspreisänderungen für Grundversorgung und Produkte der LSW und GLG.
In der Grundversorgung (LSW / GLG KOMPAKTGAS) reduzieren sich die Arbeitspreise durch den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage um brutto 2,80 Cent je Kilowattstunde, inklusive 7% Umsatzsteuer. Dies bedeutet beispielsweise, dass der Arbeitspreis im Sondertarif von 13,88 Cent/kWh inkl. 19% Umsatzsteuer auf 9,89 Cent/kWh inkl. 7% Umsatzsteuer sinkt.
In den Gasprodukten wie zum Beispiel LSW / GLG KOMFORTGAS wird die zum 1. Oktober 2022 angekündigte Preisänderung nicht umgesetzt. Hier gelten die Preise mit Preisstand 1. März 2022 bzw. 1. Januar 2022 mit reduzierter Umsatzsteuer weiter.
Die Senkung der Umsatzsteuer gilt für Erdgas und Fernwärme und wirkt auf den gesamten Lieferzeitraum des zum Stichtag der Abrechnung gültigen Umsatzsteuersatzes.
Die zum 31. Oktober 2022 angekündigten Abschlagsänderungen werden nicht umgesetzt, da aufgrund der aufgeführten Entlastungen für das Kalenderjahr 2022 nicht mit nennenswerten Mehrkosten zu rechnen ist. Alle neuen Preise werden im Internet und in den jeweiligen Preisblättern veröffentlicht. Bei Fragen steht die LSW persönlich zu den Öffnungszeiten in den Kundenzentren, telefonisch unter 05361 189-3600 oder per E-Mail an service@lsw.de zur Verfügung. Interessierte finden online auf www.lsw.de weitere Informationen zu Produkten und Energiespartipps.