NEUE GESETZLICHE VORGABE: AB 6. JUNI WIRD DER WECHSEL EINES ENERGIEVERSORGERS SCHNELLER UND EINFACHER
Die LSW Energie informiert: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) setzt eine neue gesetzliche Regelung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) um, sie hat den technischen Wechselprozess bundesweit neu organisiert und führt den „24h-Lieferantenwechsel“ ein. Ab 6. Juni müssen Lieferant, Netzbetreiber und Messstellendienstleister die elektronischen Marktmeldungen an Werktagen innerhalb von 24 Stunden umsetzen.
Wichtig zu wissen: Die bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin gültig. An- und Abmeldungen beim Stromanbieter können nur noch in die Zukunft gerichtet erfolgen. Ein rückwirkender Wechsel ist künftig nicht mehr zulässig. Weiterhin wirken sich die neuen Regelungen unter anderem auf die Mitteilungsfristen von Ein- und Auszügen aus. Demnach sind Einzugs- oder Auszugstermin mindestens 14 Tage vorher mitzuteilen. Wird die Frist versäumt, trägt der Vormieter die entsprechenden Verbrauchskosten bis zur Meldung des Endzählerstands – selbst wenn bereits ein Nachmieter eingezogen ist. Für den Wechselprozess ist künftig die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) notwendig. Die MaLo-ID sollte gut vor dubiosen Werbern – per Telefon oder an der Haustür – geschützt werden, um beispielsweise einen ungewollten Anbieterwechsel zu verhindern.
Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.lsw.de/service/lieferantenwechsel, telefonisch unter der Servicerufnummer 05361 - 1893600 oder zu den Öffnungszeiten persönlich beim LSW-Kundenservice.