Im privaten Anwendungsbereich sind Ladeeinrichtungen zwischen 3,7 kW bis max. 22 kW AC üblich.
Wallboxen
Bleiben Sie e-mobil – Mit unseren Wallboxen.
PRODUKTE
Investition in die Zukunft
Sie möchten in Ladeinfrastruktur für Ihre Kunden oder Mitarbeiter investieren? Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie mit unseren Dienstleistungen für den Betrieb und die Abrechnung. Senden Sie eine E-Mail an mobilitaet@lsw.de
FAQs E-Mobilität
Nein, aber Elektrofahrzeuge werden über die Dauer des Ladevorgangs u.U. für mehrere Stunden eine sehr hohe elektrische Leistung abrufen. Folglich muss die Ladeinfrastruktur entsprechend ausgelegt und abgesichert sein.
Schutzkontaktsteckdosen sind nach DINVDE06201 für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen ausgelegt. Sie sind nur für begrenzte Zeiträume mit dem maximalen Bemessungsstrom von 16A belastbar und deshalb nicht zum Laden von Elektrofahrzeugen geeignet.
Der Einbau einer am Netz fest installierten Ladestation und/oder einer Schutzkontakt- oder Industriesteckdose für die Ladebetriebsarten in eine bestehende Infrastruktur stellt eine Erweiterung der elektrischen Anlage dar. Insbesondere bei der Integration in bestehende elektrische Anlagen sind die Installationsbedingungen vorab durch eine Elektrofachkraft zu prüfen. Bei Neuinstallationen und Erweiterungen sind die entsprechenden Teile der VDE 0100, insbesondere Teil 722, zu berücksichtigen.
Für Ladeinfrastruktur mit Leistungen von über 3,7 kVA und unter 12 kVA (11 kW) besteht eine Anzeigepflicht gegenüber dem Netzbetreiber.
Insbesondere bei Ladestationen mit einer Leistung über 12 kVA (11 kW) ist gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und VDE AR N 4100 sowie den technischen Anschlussbedingungen (TAB) eine Zustimmung durch den Netzbetreiber erforderlich.
Anmeldung Netzanschluss Strom Änderungsanzeige für elektrische Anlagen.
Grundsätzlich ja. Wenn Sie jedoch Ihr Fahrzeug über einen separaten Vertrag wie z.B. LSW AUTOSTROM ZUHAUSE aufladen möchten, brauchen Sie eine separate, unterbrechbare und eingerichtete Messeinrichtung. Als Fahrer eines Dienstwagens mit Elektroantrieb haben Sie den zusätzlichen Vorteil einer separaten Abrechnung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.
Es sollten ausreichend Reserven im Schaltschrank vorhanden sein (mind. 7 Platz Einheiten.) Die Installationsbedingungen sollten vorab durch eine Elektrofachkraft geprüft werden. Bei Neuinstallationen und Erweiterungen sind die entsprechenden Teile der VDE 0100, insbesondere Teil 722, zu berücksichtigen.
Nein, aber wir bieten Ihnen einen Installationsservice bei unseren Partnerinstallateuren aus der Region an. www.lsw.de
Voraussetzung für LSW AUTOSTROM ZUHAUSE ist, dass bei Ihnen ein separater Eintarifzähler mit Schaltgerät für die Ladeinfrastruktur eingebaut wird. Hierfür ist es notwendig, dass ein eingetragener Elektrofachbetrieb Ihre elektrische Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik (Technische Anschlussbedingungen – VDE-Regelwerk) vorbereitet und verändert. Wichtig ist dabei, dass über den neuen Zähler nur die Ladeinfrastruktur versorgt wird und diese über einen Lastschutz unterbrechbar eingerichtet wird.
Mit LSW INDIVIDUALSTROM und der Option „Ökostrom“ erhalten Sie Strom aus 100% erneuerbaren Energien. Damit ist auch die Ökostrom-Voraussetzung für die Inanspruchnahme der KfW-Förderung erfüllt. Den Vertragswechsel können Sie einfach und bequem auf www.lsw.de vornehmen.