Energieausweis - LSW

ENERGIEAUSWEIS

Transparente Darstellung Ihres Verbrauchs.
Energieausweis von der LSW.

ENERGIEAUSWEIS

Ein Energieausweis sieht fast so aus wie ein Effizienzlabel auf Waschmaschinen oder Kühlschränken. Und erfüllt auch dieselbe Funktion: Er informiert potenzielle Mieter oder Käufer über den energetischen Zustand und den voraussichtlichen Energieverbrauch eines Gebäudes.

WANN IST ER PFLICHT?

  • Beim Neubau
  • Bei Vermietung oder Verkauf
  • Bei öffentlichen Wohngebäuden

WANN IST ER NICHT NOTWENDIG?

  • Bei Gebäuden unter 50 m² Nutzfläche
  • Bei denkmalgeschützten Gebäuden
  • Wenn das Haus zum Abriss bestimmt ist

DER RICHTIGE AUSWEIS

 

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre berechnet. Diese Variante genügt, wenn der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde. Oder wenn das Gebäude über mehr als fünf Wohneinheiten verfügt.  

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis gibt den theoretischen Energiebedarf an. Dafür werden die Bausubstanz, Dämmung und Anlagentechnik des Gebäudes begutachtet. Für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, ist er Pflicht.

WELCHEN BRAUCHEN SIE?

ENERGIEAUSWEIS VON DER LSW - SO FUNKTIONIERT'S

  1. Rufen Sie uns unverbindlich unter 05361 189-2110 an.
  2. Am Telefon besprechen wir, welchen Energieausweis Sie benötigen und welche Angaben wir dafür brauchen.
  3. Bei einem Vor-Ort-Termin nehmen wir alle nötigen Gebäudedaten auf.
  4. Sind alle Daten erfasst, erhalten Sie von uns Ihr individuelles Angebot.
  5. Nachdem Sie uns den Auftrag erteilt haben, berechnen und erstellen wir Ihren Energieausweis.
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Team Energiedienstleistungen

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