FAQ – Häufig gestellte Fragen an die LSW

Zum Vertrag

Bei Ihrem Umzug ist immer eine An- und/oder Abmeldung erforderlich. Wichtig sind dabei vor allem die am Tag der Schlüsselübergabe festgestellten Zählerstände. Denn diese sind entscheidend für die problemlose Ummeldung und Rechnungsstellung und beugen Unstimmigkeiten mit Ihrem Nachmieter vor. 

Dafür stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung: Melden Sie sich bei der LSW ganz bequem schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax, telefonisch oder persönlich in einem unserer Kundenzentren an beziehungsweise ab. Noch einfacher: unser praktisches Onlineformular.

Zur Anmeldung

Zur Abmeldung

Zu den Adressen 

Zu den Umzugstipps

Die Laufzeit Ihres Vertrages bestimmen Sie. Je nachdem, ob Sie sich für ein Angebot mit fester oder flexibler Laufzeit entscheiden, liegt diese zwischen zwei Wochen und einem Jahr. Weitere Informationen finden Sie auf der jeweiligen Produktseite. 

Zum Strom 

Zum Erdgas 

Als Arbeitspreis werden die Kosten für den Verbrauch einer Kilowattstunde (kWh) Strom bezeichnet. Die Höhe des Arbeitspreises hängt von Ihrem Vertrag ab. 

Der Begriff Grundpreis umfasst alle fixen Kosten einer Energielieferung. Also auch Kosten, die entstehen, wenn nur wenig oder gar keine Energie verbraucht wird. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Messung oder Abrechnung durch uns. 

Der Abschlag ist der monatlich von Ihnen an die LSW zu zahlende Rechnungsbetrag. Seine Höhe richtet sich nach dem zu erwartenden Jahresverbrauch – also einer Prognose, die auf dem Verbrauch Ihrer letzten Jahresrechnung oder einer Schätzung beruht. Bei einer Schätzung werden die Wohnfläche sowie die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen zugrunde gelegt. Die Differenz wird dann mit Ihrer Jahresrechnung ausgeglichen. 

Ihr Abschlag richtet sich nach Ihrem Verbrauch im Vorjahr und berücksichtigt etwaige Preisanpassungen. Verbrauchen Sie also in diesem Jahr weniger als erwartet, sinkt Ihr Abschlag im nächsten Jahr. Verbrauchen Sie mehr, steigt auch Ihr Abschlag. 

Ihr Abschlag wird immer rückwirkend am Monatsende fällig. Die Abbuchung erfolgt allerdings erst zum ersten Werktag des neuen Monats. So wird beispielsweise der Abschlag für den Monat April erst am ersten Werktag im Mai von Ihrem Konto abgebucht. 

Während eines Abrechnungsjahres werden nur elf Abschläge berechnet, damit für Sie keine Doppelbelastung entsteht. Denn im 12. Monat erhalten Sie die Jahresrechnung, in der die gezahlten Abschläge mit Ihrem tatsächlichen Jahresverbrauch verrechnet werden. Die Differenz wird Ihnen dann als Nachzahlung in Rechnung gestellt oder bei einem niedrigeren Verbrauch wieder erstattet. 

Unser Tipp: Senken Sie Ihren Energieverbrauch und holen Sie sich am Jahresende einen Teil Ihrer Abschläge wieder von uns zurück! Wir helfen Ihnen dabei mit einer kostenlosen Energieberatung. 

Einmal im Jahr erhalten Sie von uns Ihre sogenannte Jahresrechnung. Wohnen Sie im Stadtbereich Wolfsburg, wird die Jahresrechnung zum 30. Juni eines Jahres erstellt. In allen übrigen Gebieten erhalten Sie diese zum 31. Dezember. 

Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben – wenn wir also Ihre Rechnungsbeträge bequem von Ihrem Konto abbuchen –, überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben direkt zurück auf Ihr Konto. Zahlen Sie nicht per Lastschrift, erhalten Sie bis zu einem Guthaben in Höhe von 299,99 € eine Zahlschein, den Sie bequem beim Einzelhandel (z. B. Penny, Real, DM) einlösen können. Bei einem Guthaben über 299,99 € teilen Sie uns einfach bequem Ihre IBAN zur Guthabenüberweisung mit. 

Sie können Ihre Abschläge und Rechnungen ganz einfach auf eines unserer Konten überweisen: 

Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg
IBAN: DE87269513110025605551
SWIFT-BIC: NOLADE21GFW 

Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg
IBAN: DE16269910660854743000
SWIFT-BIC: GENODEF1WOB 

Außerdem können Sie Ihre Rechnungen oder Abschläge auch bar in unserem LSW-Kundenzentrum in Gifhorn oder Wittingen bezahlen. Genauso wie an unserem Kassenautomaten in Wolfsburg, im LSW-Hauptgebäude (WNT) in der Heßlinger Straße 1–5 

Kundenzentrum finden 

Besonders komfortabel: Erteilen Sie uns einfach ein SEPA-Lastschriftmandat. So versäumen Sie garantiert nie eine Frist, denn wir buchen die fälligen Beträge immer pünktlich von Ihrem Konto ab. Melden Sie sich dafür einfach telefonisch bei unseren Servicemitarbeitern unter der 05361 189-3600 oder nutzen Sie unser praktisches Onlineformular. 

Zum Online-Formular 

Der Begriff SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (aus dem Englischen: Single Euro Payments Area). In diesem gemeinsamen Zahlungsraum gibt es keine Unterschiede mehr zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen. 

Bei Anpassungen unserer Strom- oder Erdgaspreise benachrichtigen wir Sie persönlich per Brief. Zusätzlich können Sie Informationen zu Preisänderungen in den Bereichen Strom, Erdgas, Wasser und Abwasser unserer Website sowie der örtlichen Presse entnehmen. 

Zur Messung und Ablesung

Bei Ihrem Umzug ist immer eine An- und/oder Abmeldung erforderlich. Wichtig sind dabei vor allem die am Tag der Schlüsselübergabe festgestellten Zählerstände. Denn diese sind entscheidend für die problemlose Ummeldung und Rechnungsstellung und beugen Unstimmigkeiten mit Ihrem Nachmieter vor. 

Dafür stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung: Melden Sie sich bei der LSW ganz bequem schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax, telefonisch oder persönlich in einem unserer Kundenzentren an beziehungsweise ab. Noch einfacher: unser praktisches Onlineformular.

Zur Anmeldung

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Die Laufzeit Ihres Vertrages bestimmen Sie. Je nachdem, ob Sie sich für ein Angebot mit fester oder flexibler Laufzeit entscheiden, liegt diese zwischen zwei Wochen und einem Jahr. Weitere Informationen finden Sie auf der jeweiligen Produktseite. 

Zum Strom 

Zum Erdgas 

Als Arbeitspreis werden die Kosten für den Verbrauch einer Kilowattstunde (kWh) Strom bezeichnet. Die Höhe des Arbeitspreises hängt von Ihrem Vertrag ab. 

Der Begriff Grundpreis umfasst alle fixen Kosten einer Energielieferung. Also auch Kosten, die entstehen, wenn nur wenig oder gar keine Energie verbraucht wird. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Messung oder Abrechnung durch uns. 

Der Abschlag ist der monatlich von Ihnen an die LSW zu zahlende Rechnungsbetrag. Seine Höhe richtet sich nach dem zu erwartenden Jahresverbrauch – also einer Prognose, die auf dem Verbrauch Ihrer letzten Jahresrechnung oder einer Schätzung beruht. Bei einer Schätzung werden die Wohnfläche sowie die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen zugrunde gelegt. Die Differenz wird dann mit Ihrer Jahresrechnung ausgeglichen. 

Ihr Abschlag richtet sich nach Ihrem Verbrauch im Vorjahr und berücksichtigt etwaige Preisanpassungen. Verbrauchen Sie also in diesem Jahr weniger als erwartet, sinkt Ihr Abschlag im nächsten Jahr. Verbrauchen Sie mehr, steigt auch Ihr Abschlag. 

Ihr Abschlag wird immer rückwirkend am Monatsende fällig. Die Abbuchung erfolgt allerdings erst zum ersten Werktag des neuen Monats. So wird beispielsweise der Abschlag für den Monat April erst am ersten Werktag im Mai von Ihrem Konto abgebucht. 

Während eines Abrechnungsjahres werden nur elf Abschläge berechnet, damit für Sie keine Doppelbelastung entsteht. Denn im 12. Monat erhalten Sie die Jahresrechnung, in der die gezahlten Abschläge mit Ihrem tatsächlichen Jahresverbrauch verrechnet werden. Die Differenz wird Ihnen dann als Nachzahlung in Rechnung gestellt oder bei einem niedrigeren Verbrauch wieder erstattet. 

Unser Tipp: Senken Sie Ihren Energieverbrauch und holen Sie sich am Jahresende einen Teil Ihrer Abschläge wieder von uns zurück! Wir helfen Ihnen dabei mit einer kostenlosen Energieberatung. 

Einmal im Jahr erhalten Sie von uns Ihre sogenannte Jahresrechnung. Wohnen Sie im Stadtbereich Wolfsburg, wird die Jahresrechnung zum 30. Juni eines Jahres erstellt. In allen übrigen Gebieten erhalten Sie diese zum 31. Dezember. 

Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben – wenn wir also Ihre Rechnungsbeträge bequem von Ihrem Konto abbuchen –, überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben direkt zurück auf Ihr Konto. Zahlen Sie nicht per Lastschrift, erhalten Sie bis zu einem Guthaben in Höhe von 299,99 € eine Zahlschein, den Sie bequem beim Einzelhandel (z. B. Penny, Real, DM) einlösen können. Bei einem Guthaben über 299,99 € teilen Sie uns einfach bequem Ihre IBAN zur Guthabenüberweisung mit. 

Sie können Ihre Abschläge und Rechnungen ganz einfach auf eines unserer Konten überweisen: 

Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg
IBAN: DE87269513110025605551
SWIFT-BIC: NOLADE21GFW 

Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg
IBAN: DE16269910660854743000
SWIFT-BIC: GENODEF1WOB 

Außerdem können Sie Ihre Rechnungen oder Abschläge auch bar in unserem LSW-Kundenzentrum in Gifhorn oder Wittingen bezahlen. Genauso wie an unserem Kassenautomaten in Wolfsburg, im LSW-Hauptgebäude (WNT) in der Heßlinger Straße 1–5 

Kundenzentrum finden 

Besonders komfortabel: Erteilen Sie uns einfach ein SEPA-Lastschriftmandat. So versäumen Sie garantiert nie eine Frist, denn wir buchen die fälligen Beträge immer pünktlich von Ihrem Konto ab. Melden Sie sich dafür einfach telefonisch bei unseren Servicemitarbeitern unter der 05361 189-3600 oder nutzen Sie unser praktisches Onlineformular. 

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Der Begriff SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (aus dem Englischen: Single Euro Payments Area). In diesem gemeinsamen Zahlungsraum gibt es keine Unterschiede mehr zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen. 

Bei Anpassungen unserer Strom- oder Erdgaspreise benachrichtigen wir Sie persönlich per Brief. Zusätzlich können Sie Informationen zu Preisänderungen in den Bereichen Strom, Erdgas, Wasser und Abwasser unserer Website sowie der örtlichen Presse entnehmen. 

Rechtliches und weitere Infos

Bei Ihrem Umzug ist immer eine An- und/oder Abmeldung erforderlich. Wichtig sind dabei vor allem die am Tag der Schlüsselübergabe festgestellten Zählerstände. Denn diese sind entscheidend für die problemlose Ummeldung und Rechnungsstellung und beugen Unstimmigkeiten mit Ihrem Nachmieter vor. 

Dafür stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung: Melden Sie sich bei der LSW ganz bequem schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax, telefonisch oder persönlich in einem unserer Kundenzentren an beziehungsweise ab. Noch einfacher: unser praktisches Onlineformular.

Zur Anmeldung

Zur Abmeldung

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Die Laufzeit Ihres Vertrages bestimmen Sie. Je nachdem, ob Sie sich für ein Angebot mit fester oder flexibler Laufzeit entscheiden, liegt diese zwischen zwei Wochen und einem Jahr. Weitere Informationen finden Sie auf der jeweiligen Produktseite. 

Zum Strom 

Zum Erdgas 

Als Arbeitspreis werden die Kosten für den Verbrauch einer Kilowattstunde (kWh) Strom bezeichnet. Die Höhe des Arbeitspreises hängt von Ihrem Vertrag ab. 

Der Begriff Grundpreis umfasst alle fixen Kosten einer Energielieferung. Also auch Kosten, die entstehen, wenn nur wenig oder gar keine Energie verbraucht wird. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Messung oder Abrechnung durch uns. 

Der Abschlag ist der monatlich von Ihnen an die LSW zu zahlende Rechnungsbetrag. Seine Höhe richtet sich nach dem zu erwartenden Jahresverbrauch – also einer Prognose, die auf dem Verbrauch Ihrer letzten Jahresrechnung oder einer Schätzung beruht. Bei einer Schätzung werden die Wohnfläche sowie die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen zugrunde gelegt. Die Differenz wird dann mit Ihrer Jahresrechnung ausgeglichen. 

Ihr Abschlag richtet sich nach Ihrem Verbrauch im Vorjahr und berücksichtigt etwaige Preisanpassungen. Verbrauchen Sie also in diesem Jahr weniger als erwartet, sinkt Ihr Abschlag im nächsten Jahr. Verbrauchen Sie mehr, steigt auch Ihr Abschlag. 

Ihr Abschlag wird immer rückwirkend am Monatsende fällig. Die Abbuchung erfolgt allerdings erst zum ersten Werktag des neuen Monats. So wird beispielsweise der Abschlag für den Monat April erst am ersten Werktag im Mai von Ihrem Konto abgebucht. 

Während eines Abrechnungsjahres werden nur elf Abschläge berechnet, damit für Sie keine Doppelbelastung entsteht. Denn im 12. Monat erhalten Sie die Jahresrechnung, in der die gezahlten Abschläge mit Ihrem tatsächlichen Jahresverbrauch verrechnet werden. Die Differenz wird Ihnen dann als Nachzahlung in Rechnung gestellt oder bei einem niedrigeren Verbrauch wieder erstattet. 

Unser Tipp: Senken Sie Ihren Energieverbrauch und holen Sie sich am Jahresende einen Teil Ihrer Abschläge wieder von uns zurück! Wir helfen Ihnen dabei mit einer kostenlosen Energieberatung. 

Einmal im Jahr erhalten Sie von uns Ihre sogenannte Jahresrechnung. Wohnen Sie im Stadtbereich Wolfsburg, wird die Jahresrechnung zum 30. Juni eines Jahres erstellt. In allen übrigen Gebieten erhalten Sie diese zum 31. Dezember. 

Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben – wenn wir also Ihre Rechnungsbeträge bequem von Ihrem Konto abbuchen –, überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben direkt zurück auf Ihr Konto. Zahlen Sie nicht per Lastschrift, erhalten Sie bis zu einem Guthaben in Höhe von 299,99 € eine Zahlschein, den Sie bequem beim Einzelhandel (z. B. Penny, Real, DM) einlösen können. Bei einem Guthaben über 299,99 € teilen Sie uns einfach bequem Ihre IBAN zur Guthabenüberweisung mit. 

Sie können Ihre Abschläge und Rechnungen ganz einfach auf eines unserer Konten überweisen: 

Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg
IBAN: DE87269513110025605551
SWIFT-BIC: NOLADE21GFW 

Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg
IBAN: DE16269910660854743000
SWIFT-BIC: GENODEF1WOB 

Außerdem können Sie Ihre Rechnungen oder Abschläge auch bar in unserem LSW-Kundenzentrum in Gifhorn oder Wittingen bezahlen. Genauso wie an unserem Kassenautomaten in Wolfsburg, im LSW-Hauptgebäude (WNT) in der Heßlinger Straße 1–5 

Kundenzentrum finden 

Besonders komfortabel: Erteilen Sie uns einfach ein SEPA-Lastschriftmandat. So versäumen Sie garantiert nie eine Frist, denn wir buchen die fälligen Beträge immer pünktlich von Ihrem Konto ab. Melden Sie sich dafür einfach telefonisch bei unseren Servicemitarbeitern unter der 05361 189-3600 oder nutzen Sie unser praktisches Onlineformular. 

Zum Online-Formular 

Der Begriff SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (aus dem Englischen: Single Euro Payments Area). In diesem gemeinsamen Zahlungsraum gibt es keine Unterschiede mehr zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen. 

Bei Anpassungen unserer Strom- oder Erdgaspreise benachrichtigen wir Sie persönlich per Brief. Zusätzlich können Sie Informationen zu Preisänderungen in den Bereichen Strom, Erdgas, Wasser und Abwasser unserer Website sowie der örtlichen Presse entnehmen.