Lieferantenwechsel - LSW

24H-LIEFERANTENWECHSEL

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Ab Juni 2025 wird der Wechsel eines Energieversorgers schneller und einfacher. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt den „24h-Lieferantenwechsel“ ein. Die neuen Regelungen beeinflussen auch die Mitteilungsfristen von Ein- und Auszügen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Änderungen und Hinweise,
was zu beachten ist.

KEINE ÄNDERUNGEN DER VERTRAGSFRISTEN

Die neuen Regeln betreffen die technischen Abläufe hinter den Kulissen. Wenn Sie sich für einen neuen Energielieferanten entscheiden, müssen Lieferant, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber ihre elektronischen Marktmeldungen innerhalb eines Werktages austauschen. Dies beschleunigt den Wechselprozess insgesamt. Die bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin gültig. Der schnellere Wechsel betrifft nur die Marktkommunikation, nicht Ihre vertraglichen Verpflichtungen.

NEUE AN- UND ABMELDEFRISTEN BEI UMZÜGEN

Dies bedeutet: Ab Juni können wir aufgrund der neuen rechtlichen Vorgaben und technischen Bedingungen keine rückwirkenden Anmeldungen, Kündigungen oder Umzugsmeldungen mehr vornehmen. An- und Abmeldungen erfolgen nur noch für die Zukunft.

Sie planen einen Umzug?

Nutzen Sie unsere Umzugshilfe. Mit hilfreichen Tipps möchten wir Ihren Umzugstag effizienter gestalten, damit Ihr Umzug reibungslos verläuft.

Unsere Tipps für Sie

  • Teilen Sie uns Ihren Ein- oder Auszugstermin mindestens 14 Tage vorher mit. Versäumen Sie diese Frist, könnten Sie weiterhin für die Energiekosten Ihrer alten Wohnung verantwortlich sein.
  • Nutzen Sie dafür gerne unsere Formulare für Anmeldung/Abmeldung/Kündigung.
  • Melden Sie den Zählerstand nach Endabnahme, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Übergabe.
  • Nutzen Sie das Übergabeprotokoll als Nachweis für den Zählerstand.

Für den Wechselprozess ist künftig die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) notwendig. Die MaLo-ID sollte gut vor dubiosen Werbern – per Telefon oder an der Haustür – geschützt werden, um beispielsweise einen ungewollten Anbieterwechsel zu verhindern.

 

 

Häufig gestellte Fragen

Was ändert sich ab dem 6. Juni 2025?

Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher. 

Sind rückwirkende An- und Abmeldungen weiterhin möglich?

Nein, ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden. 

Wie melde ich meinen Umzug richtig, um Probleme zu vermeiden?

Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich über Ihren Umzug, idealerweise 14 Tage im Voraus. Sobald Ihr Mietvertrag unterzeichnet oder Ihre Kündigung erfolgt ist, sollten Sie die Mitteilung vornehmen. Eine frühzeitige Meldung stellt sicher, dass Ihr Vertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen.

Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir stets folgende vollständigen Informationen:

  • Ihre Kundennummer bei Abmeldung/Kündigung
  • Adresse der Verbrauchsstelle, die Sie abmelden oder anmelden
  • Name und Anschrift des Vermieters (bei Mietwohnungen)
  • Name des Vertragspartners
  • Geburtsdatum des Vertragspartners
  • Ein- oder Auszugsdatum
  • Zählernummer
  • Zählerstand
  • Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)
  • neue Rechnungsanschrift bei Abmeldung/Kündigung

Bei Verkauf einer Immobilie ist die 1. und letzte Seite des Kaufvertrages erforderlich.

Wichtig: Bei unvollständigen An- oder Abmeldungen/Kündigungen kann sich die weitere Abwicklung und Bearbeitung verzögern.

Was passiert, wenn ich meinen Umzug nicht rechtzeitig melde?

Sollte Ihr Einzug oder Auszug nicht rechtzeitig gemeldet werden, kann die Anmeldung oder Kündigung nicht fristgerecht erfolgen. Beim Auszug bedeutet dies, dass Sie weiterhin bis zur Beendigung des Vertrages für die Stromkosten verantwortlich sind, was bedeutet, dass weiterhin Kosten für die Zählergrundgebühren anfallen. Diese Grundgebühr zahlen Sie, solange Sie für diesen Zähler angemeldet sind. Eine rechtzeitige Meldung schützt Sie vor solchen Problemen.

 

Wann kann ich meinen Zählerstand für den Umzug melden?

Am Tag der Übergabe, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe, bitten wir Sie, uns Ihren Zählerstand mitzuteilen. Hierfür empfehlen wir die Verwendung eines Übergabeprotokolls, welches auch als Nachweis dient.

Muss ich bei der Abmeldung auch direkt einen neuen Nachmieter anmelden?

Nein, der Nachmieter kann sich selbst für die Energieversorgung anmelden. Meldet er sich nicht an, wird der Eigentümer oder Vermieter automatisch angemeldet.

Kann ich als Vermieter den Mieter anmelden?

Ja, sofern der Mieter seine Zustimmung erteilt hat. Für die Grundversorgung besteht eine Meldepflicht bei Ein- und Auszug. Mit der Zustimmung des Mieters kann der Vermieter den Mieter für die Energielieferung registrieren. Dies gewährleistet einen reibungslosen Ablauf der An- und Abmeldung.

Wer trägt die anfallenden Kosten, wenn es aufgrund der Nicht-Einhaltung von Fristen zwischen dem Vormieter und dem Nachmieter zu Streitigkeiten kommt?

Diese Angelegenheit muss zwischen den beiden Mietparteien geregelt werden. Für den Energieversorger ist derjenige für die Kosten verantwortlich, der auf der Marktlokationsnummer angemeldet ist. Meldet sich der Vormieter nicht rechtzeitig ab, bleibt er der rechtsgültige Vertragspartner.

Was passiert bei einer Verwechslung der Zähler?

Falls eine Zählerverwechslung festgestellt wird, kann die Ummeldung lediglich für die Zukunft vorgenommen werden. Eine rückwirkende Korrektur ist nicht möglich. Der Gesetzgeber sieht hierbei keine Kulanz vor.