Ihr Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis sieht fast so aus wie ein Effizienzlabel auf Waschmaschinen oder Kühlschränken – und erfüllt auch dieselbe Funktion. Er informiert potenzielle Mieter oder Käufer über den energetischen Zustand und den voraussichtlichen Energieverbrauch eines Gebäudes.
Wann ist er Pflicht?
- Beim Neubau
- Bei Vermietung oder Verkauf
- Bei öffentlichen Wohngebäuden
Wann ist er nicht notwendig?
- Bei Gebäuden unter 50 m2 Nutzfläche
- Bei denkmalgeschützten Gebäuden
- Wenn das Haus zum Abriss bestimmt ist
Welchen Ausweis brauche ich?
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre berechnet. Diese Variante genügt, wenn der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde. Oder wenn das Gebäude über mehr als fünf Wohneinheiten verfügt.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis gibt den theoretischen Energiebedarf an. Dafür werden die Bausubstanz, Dämmung und Anlagentechnik des Gebäudes begutachtet. Für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, ist er Pflicht.


