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Wer ist mein Netzbetreiber, und was macht er?

Ihr Strom- und Erdgasnetzbetreiber in und um Wolfsburg ist die LSW Netz GmbH & Co. KG. Diese ist als Netzbetreiber für den ordnungsgemäßen Betrieb des hiesigen Strom- und Erdgasnetzes verantwortlich. Netzbetreiber stellen Energieversorgern wie der LSW Energie ihre Netze zur Verfügung, damit wir Sie als Kunde zuverlässig mit Strom und Erdgas beliefern können. Zur LSW Netz

Wie lange bleibe ich in der Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung dauert maximal drei Monate. Nach drei Monaten fallen Sie in die Grundversorgung. Kontaktieren Sie deshalb gleich unseren Produktberater und finden Sie das richtige Produkt für Ihre Bedürfnisse. Zu unseren Stromprodukten Zu unseren Erdgasprodukten

Was mache ich bei einer Erdgas-, Wasser- oder Fernwärmestörung?

Bitte geben Sie bei einer Erdgas-, Wasser- oder Fernwärmestörung umgehend dem entsprechenden Notdienst Bescheid. Alle Notfallnummern finden Sie hier: Zum Entstörungsdienst

Was mache ich bei einem Stromausfall?

Bei einem Stromausfall melden Sie sich zur schnellen Behebung der Störung bitte umgehend unter der Telefonnummer 0800 5797000. Der Notdienst der LSW Netz GmbH & Co. KG steht für Sie 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr bereit. Zum Entstörungsdienst

Welche Aufgaben hat die Bundesnetzagentur?

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist eine deutsche Bundesbehörde und hat die Aufgabe, Netzbetreiber zu kontrollieren. Dabei fördert sie außerdem den Wettbewerb innerhalb der deutschen Netzmärkte.

Wer ist mein Ersatzversorger?

Ihr örtlicher Grundversorger ist per Gesetz auch Ihr Ersatzversorger. In unserem Versorgungsgebiet hat die LSW diese Funktion inne. Wir springen ein, wenn Sie aus verschiedenen Gründen keinen gültigen Versorgungsvertrag besitzen.

Welche Kündigungsfrist habe ich?

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Was bedeutet EEG?

Die drei Buchstaben EEG stehen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das seit dem 1. April 2000 in Deutschland gilt. Sein Ziel ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Stromverbrauch konsequent zu erhöhen. Geregelt wird die Abnahme und Vergütung von Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder aus Biomasse gewonnen wird.

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