SAMTGEMEINDE BOLDECKER LAND NIMMT E-LADESÄULE IN BETRIEB
Die Elektromobilität in Deutschland nimmt weiter Fahrt auf, die öffentliche Ladeinfrastruktur wird immer engmaschiger. Am Mittwoch, 20. November 2019, nahmen Samtgemeindebürgermeisterin Anja Meier und Jürgen Hüller, Geschäftsführer der LSW Energie GmbH & Co. KG (LSW), gemeinsam eine Elektroladesäule mit zwei Ladepunkten offiziell in Betrieb, die von der LSW betrieben wird.
Auf den beiden reservierten Parkplätzen vor dem Rathaus der Samtgemeinde Boldecker Land stehen Fahrern von Elektrofahrzeugen jetzt eine Ladesäule mit zwei Wechselstrom-Anschlüssen mit je 22 Kilowatt (kW) Leistung als ständig öffentlich zugängliche Ladesäule zur Verfügung. Der Zugang ist somit Dritten möglich und erfolgt vertragsgebunden über die Smartphone-Apps „eCharge+“ oder „Charge&Fuel“. „Mit der App „eCharge+“ können Kunden mit einem LSW AUTOSTROM-Vertrag ihr Fahrzeug an europaweit über 5.000 Ladepunkten zum einheitlichen Preis aufladen“, erläutert Hüller. Verbunden über ein E-Roaming-Netz erfolgt die Abrechnung über das Kundenkonto bei der LSW. Darüber hinaus kann an den Stationen auch ohne Vertrag im Direct Payment-Verfahren (Kreditkarte oder PayPal) mittels QR-Code-Scan geladen werden.
„Die Elektromobilität ist ein Teil der Energiewende“, ist Meier überzeugt. „Wenn wir sie ernsthaft voranbringen wollen, brauchen wir ein flächendeckendes Netz leistungsfähiger Ladesäulen“. Die Samtgemeinde handelt ganz bewusst als Vorreiter. Erst am 11.Juli 2019 hatte der Rat den entsprechenden Beschluss gefasst, nachdem der Antrag auf Fördermittel zum Aufbau von Ladesäulen von der Bundesanstalt genehmigt wurde. Anschließend begann die LSW mit der Planung und dem Aufbau der Technik.
Neue öffentliche E-Ladesäule vor dem Rathaus der Samtgemeinde Boldecker Land: Samtgemeindebürgermeisterin Anja Meier und Bauamtsleiter Sebastian Exner (l.) nahmen gemeinsam mit Jürgen Hüller (r.), Geschäftsführer der LSW Energie, die Elektroladesäule in Betrieb.
Generell bietet die Ladesäule mit dem gewählten Standort die Möglichkeit, während der Dauer des Ladevorgangs Amtsgänge in der Samtgemeinde zu erledigen.