FAQ

FAQ – Häufig gestellte Fragen an die LSW
Bei Ihrem Umzug ist immer eine An- und/oder Abmeldung erforderlich. Wichtig sind dabei vor allem die am Tag der Schlüsselübergabe festgestellten Zählerstände. Denn diese sind entscheidend für die problemlose Ummeldung und Rechnungsstellung und beugen Unstimmigkeiten mit Ihrem Nachmieter vor.
Dafür stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung: Melden Sie sich bei der LSW ganz bequem schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax, telefonisch oder persönlich in einem unserer Kundenzentren an beziehungsweise ab. Noch einfacher: unser praktisches Onlineformular.
Zur Abmeldung
Die Laufzeit Ihres Vertrages bestimmen Sie. Je nachdem, ob Sie sich für ein Angebot mit fester oder flexibler Laufzeit entscheiden, liegt diese zwischen zwei Wochen und einem Jahr. Weitere Informationen finden Sie auf der jeweiligen Produktseite.
Als Arbeitspreis werden die Kosten für den Verbrauch einer Kilowattstunde (kWh) Strom bezeichnet. Die Höhe des Arbeitspreises hängt von Ihrem Vertrag ab.
Der Begriff Grundpreis umfasst alle fixen Kosten einer Energielieferung. Also auch Kosten, die entstehen, wenn nur wenig oder gar keine Energie verbraucht wird. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Messung oder Abrechnung durch uns.
Der Abschlag ist der monatlich von Ihnen an die LSW zu zahlende Rechnungsbetrag. Seine Höhe richtet sich nach dem zu erwartenden Jahresverbrauch – also einer Prognose, die auf dem Verbrauch Ihrer letzten Jahresrechnung oder einer Schätzung beruht. Bei einer Schätzung werden die Wohnfläche sowie die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen zugrunde gelegt. Die Differenz wird dann mit Ihrer Jahresrechnung ausgeglichen.
Ihr Abschlag richtet sich nach Ihrem Verbrauch im Vorjahr und berücksichtigt etwaige Preisanpassungen. Verbrauchen Sie also in diesem Jahr weniger als erwartet, sinkt Ihr Abschlag im nächsten Jahr. Verbrauchen Sie mehr, steigt auch Ihr Abschlag.
Ihr Abschlag wird immer rückwirkend am Monatsende fällig. Die Abbuchung erfolgt allerdings erst zum ersten Werktag des neuen Monats. So wird beispielsweise der Abschlag für den Monat April erst am ersten Werktag im Mai von Ihrem Konto abgebucht.
Während eines Abrechnungsjahres werden nur elf Abschläge berechnet, damit für Sie keine Doppelbelastung entsteht. Denn im 12. Monat erhalten Sie die Jahresrechnung, in der die gezahlten Abschläge mit Ihrem tatsächlichen Jahresverbrauch verrechnet werden. Die Differenz wird Ihnen dann als Nachzahlung in Rechnung gestellt oder bei einem niedrigeren Verbrauch wieder erstattet.
Unser Tipp: Senken Sie Ihren Energieverbrauch und holen Sie sich am Jahresende einen Teil Ihrer Abschläge wieder von uns zurück! Wir helfen Ihnen dabei mit einer kostenlosen Energieberatung.
Einmal im Jahr erhalten Sie von uns Ihre sogenannte Jahresrechnung. Wohnen Sie im Stadtbereich Wolfsburg, wird die Jahresrechnung zum 30. Juni eines Jahres erstellt. In allen übrigen Gebieten erhalten Sie diese zum 31. Dezember.
Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben – wenn wir also Ihre Rechnungsbeträge bequem von Ihrem Konto abbuchen –, überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben direkt zurück auf Ihr Konto. Zahlen Sie nicht per Lastschrift, erhalten Sie bis zu einem Guthaben in Höhe von 299,99 € eine Zahlschein, den Sie bequem beim Einzelhandel (z. B. Penny, Real, DM) einlösen können. Bei einem Guthaben über 299,99 € teilen Sie uns einfach bequem Ihre IBAN zur Guthabenüberweisung mit.
Sie können Ihre Abschläge und Rechnungen ganz einfach auf eines unserer Konten überweisen:
Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg
IBAN: DE87269513110025605551
SWIFT-BIC: NOLADE21GFW
Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg
IBAN: DE16269910660854743000
SWIFT-BIC: GENODEF1WOB
Außerdem können Sie Ihre Rechnungen oder Abschläge auch bar in unserem LSW-Kundenzentrum in Gifhorn oder Wittingen bezahlen. Genauso wie an unserem Kassenautomaten in Wolfsburg, im LSW-Hauptgebäude (WNT) in der Heßlinger Straße 1–5
Besonders komfortabel: Erteilen Sie uns einfach ein SEPA-Lastschriftmandat. So versäumen Sie garantiert nie eine Frist, denn wir buchen die fälligen Beträge immer pünktlich von Ihrem Konto ab. Melden Sie sich dafür einfach telefonisch bei unseren Servicemitarbeitern unter der 05361 189-3600 oder nutzen Sie unser praktisches Onlineformular.
Der Begriff SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (aus dem Englischen: Single Euro Payments Area). In diesem gemeinsamen Zahlungsraum gibt es keine Unterschiede mehr zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen.
Bei Anpassungen unserer Strom- oder Erdgaspreise benachrichtigen wir Sie persönlich per Brief. Zusätzlich können Sie Informationen zu Preisänderungen in den Bereichen Strom, Erdgas, Wasser und Abwasser unserer Website sowie der örtlichen Presse entnehmen.
Ihre Zählernummer finden Sie direkt auf Ihrem Zähler oder auf jeder Ihrer Strom-, Erdgas- und Wasserrechnungen.
Um uns Ihren Zählerstand mitzuteilen, nutzen Sie am besten unser einfaches Onlineformular. Oder rufen Sie unsere Servicemitarbeiter unter der 05361 189 3600 an. Gern können Sie uns Ihren Zählerstand auch schriftlich mitteilen.
Um Ihnen eine korrekte Rechnung stellen zu können, benötigen wir pünktlich Ihren Zählerstand. Teilen Sie uns diesen bitte zeitnah nach Erhalt Ihrer Ablesekarte mit. Unser Netzbetreiber, die LSW Netz GmbH & Co. KG, sendet Ihnen in Form der Zählerablesekarte alle dafür nötigen Informationen.
Sollten Sie uns den Zählerstand nicht rechtzeitig mitteilen können, schätzen wir den Zählerstand auf Basis gesetzlicher Regelungen.
Ist ein Stromzähler defekt oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt der Messstellenbetreiber den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung durch Schätzung.
Basis für diese Schätzung ist der Durchschnittsverbrauch des vorhergehenden und ggf. des nachfolgenden Ablesezeitraums; die tatsächlichen Verhältnisse werden angemessen berücksichtigt.
Bei Berechnungsfehlern auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung, wird der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch für die Nachberechnung zu Grunde gelegt.
Fehlende Einspeisemengen werden auf Basis von Referenzanlagen und/oder auf Basis der gelieferten Werte des Wechselrichters geschätzt.
Als Kilowattstunde (kWh) bezeichnet man den Wert für die elektrische Leistung, die in einer Stunde anfällt. Dieser Momentwert zeigt demnach an, wie viel Energie ein Gerät in einer bestimmten Zeit benötigt.
Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung eines Stoffs freigesetzt wird. Diese variiert je nach Erdgasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 Kilowattstunden pro Kubikmeter. Den genauen Brennwert finden Sie – wie auch die genaue Anzahl der Kilowattstunden – auf Ihrer Jahresrechnung.
Der Unterschied zwischen einem Wechsel- und einem Drehstromzähler liegt in der Anzahl der stromführenden Leiter. Während ein Wechselstromzähler nur eine stromführende Leitung besitzt, hat der Drehstromzähler gleich drei davon. Dadurch unterscheiden sich die Möglichkeiten bei Verbraucheranschlüssen und Messbarkeit.
Ihren individuellen Erdgasverbrauch berechnen Sie nach der Formel: Kilowattstunden = Kubikmeter x Brennwert x Zustandszahl. Genaueres zum Brennwert und der Zustandszahl erfahren Sie bei Ihrem Netzbetreiber.
Ein Heizkostenverteiler ist ein Messgerät, das dabei hilft, die gesamten Heizkosten fair nach dem tatsächlichen individuellen Energieverbrauch auf alle Nutzer zu verteilen. Heizkostenverteiler erfassen die Wärmeabgabe von Heizkörpern und funktionieren nach unterschiedlichen Prinzipien. Die LSW verwendet hauptsächlich Optronic-Heizkostenverteiler der Firma BRUNATA, die nach dem Verdunstungsprinzip arbeiten. Dabei verdunstet – abhängig vom jeweiligen Wärmeverbrauch – eine in einer Ampulle oder Kapillare befindliche Messflüssigkeit und bildet damit den anteiligen Verbrauch ab.
Bei einem Stromausfall melden Sie sich zur schnellen Behebung der Störung bitte umgehend unter der Telefonnummer 0800 5797000. Der Notdienst der LSW Netz GmbH & Co. KG steht für Sie 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr bereit.
Bitte geben Sie bei einer Erdgas-, Wasser- oder Fernwärmestörung umgehend dem entsprechenden Notdienst Bescheid. Alle Notfallnummern finden Sie hier:
Ihr Strom- und Erdgasnetzbetreiber in und um Wolfsburg ist die LSW Netz GmbH & Co. KG. Diese ist als Netzbetreiber für den ordnungsgemäßen Betrieb des hiesigen Strom- und Erdgasnetzes verantwortlich. Netzbetreiber stellen Energieversorgern wie der LSW Energie ihre Netze zur Verfügung, damit wir Sie als Kunde zuverlässig mit Strom und Erdgas beliefern können.
Ihr örtlicher Grundversorger ist per Gesetz auch Ihr Ersatzversorger. In unserem Versorgungsgebiet hat die LSW diese Funktion inne. Wir springen ein, wenn Sie aus verschiedenen Gründen keinen gültigen Versorgungsvertrag besitzen.
Die Ersatzversorgung dauert maximal drei Monate. Nach drei Monaten fallen Sie in die Grundversorgung. Kontaktieren Sie deshalb gleich unseren Produktberater und finden Sie das richtige Produkt für Ihre Bedürfnisse.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist eine deutsche Bundesbehörde und hat die Aufgabe, Netzbetreiber zu kontrollieren. Dabei fördert sie außerdem den Wettbewerb innerhalb der deutschen Netzmärkte.
Die drei Buchstaben EEG stehen für das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das seit dem 1. April 2000 in Deutschland gilt. Sein Ziel ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Stromverbrauch konsequent zu erhöhen. Geregelt wird die Abnahme und Vergütung von Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder aus Biomasse gewonnen wird.