UMSETZUNG ERDGAS- UND WÄRME-SOFORTHILFE - ERDGAS- UND STROMPREISE JANUAR 2023
Die LSW Energie GmbH & Co. KG (LSW) passt die Grundversorgung Strom (KOMPAKTSTROM), die Erdgaspreise der Grundversorgungstarife (KOMPAKTGAS) von LSW und Gasversorgung im Landkreis Gifhorn GmbH (GLG) sowie die Sonderprodukte im Strom- und Gassegment zum 1. Januar 2023 an. LSW/GLG reagieren damit auf die dynamischen Entwicklungen am Energiemarkt – insbesondere auf die stark gestiegenen Beschaffungskosten.
Strompreise zum 1. Januar 2023:
In der Grundversorgung sowie in den Sonderprodukten erhöhen sich die Arbeitspreise um brutto 7,14 Cent je Kilowattstunde für Kunden, mit Vertragsabschluss vor März 2022. Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh, erhöhen sich die Stromkosten für Grundversorgte um ca. 25 Prozent, für Kunden der Sonderprodukte um ca. 29 Prozent. Dies entspricht einer monatlichen Mehrbelastung von rund 21 Euro.
Für Sonderprodukt-Kunden mit Vertragsabschluss ab März 2022, erhöhen sich die Arbeitspreise um brutto 7,74 Cent je Kilowattstunde. Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh, erhöhen sich die Stromkosten um ca. 22 Prozent. Dies entspricht einer monatlichen Mehrbelastung von rund 23 Euro.
Gaspreise zum 1. Januar 2023 (LSW/GLG):
In der Grundversorgung sowie in den Sonderprodukten erhöhen sich die Arbeitspreise um brutto 2,94 Cent je Kilowattstunde für LSW/GLG-Kunden mit Vertragsabschluss vor März 2022. Bei einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh, erhöhen sich die Gaskosten für Grundversorgte um ca. 28 Prozent, für Kunden der Sonderprodukte um ca. 43 Prozent. Dies entspricht einer monatlichen Mehrbelastung von rund 61 Euro.
Für Sonderprodukt-Kunden mit Vertragsabschluss ab März 2022, erhöhen sich die Arbeitspreise um brutto 3,47 Cent je Kilowattstunde. Bei einem Jahresverbrauch von 25.000 kWh, erhöhen sich die Stromkosten um ca. 30 Prozent. Dies entspricht einer monatlichen Mehrbelastung von rund 72 Euro.
Alle Kunden wird persönlich über die neuen Preise informiert, ferner erfolgt die Veröffentlichung im Internet und in den jeweiligen Preisblättern.
Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)
Die Soforthilfe erhalten alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen automatisch, die keine viertelstündliche Leistungsmessung haben. Sie schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr.
Wichtig zu wissen: Alle Kunden, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, brauchen nichts zu tun, die LSW/GLG bucht keinen Wärme- oder Gasabschlag ab. Kunden, die einen Dauerauftrag erteilt haben, können diesen selbst anpassen. Ansonsten wird der zu viel überwiesene Betrag in der Jahresrechnung verrechnet. Kunden, die monatlich eine Überweisung selbst vornehmen, müssen den Wärme- bzw. Gasabschlag im Dezember nicht einzahlen. Die Strom-, Wasser- und Abwasserabschläge hingegen sind gegebenenfalls wie gewohnt zu bezahlen und sind auf der Seite 2 der letzten Verbrauchsrechnung aufgeführt.
Gesetzliche Berechnungsgrundlage Gas: Die Höhe der Entlastung für den Dezember errechnet sich aus 1/12 des im September für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs Gas, dem Bruttoarbeitspreis im Dezember und 1/12 des Bruttogrundpreises. Dabei wird der prognostizierter Jahresverbrauch aus den temperaturbereinigten historischen Verbräuchen gebildet und kann deshalb sich von dem exakten Jahresverbrauch in Ihrer letzten Abrechnung unterscheiden.
Gesetzliche Berechnungsgrundlage für Wärme: Die Entlastung für den Dezember ergibt sich durch eine pauschale Zahlung, die sich an der Höhe des im September gezahlten Abschlags bemisst und um einen Anpassungsfaktor von 20 Prozent erhöht wird.
Demnach entspricht die Entlastung über die Soforthilfe nicht dem realen Dezemberabschlag. Weitere Informationen zur Umsetzung der Soforthilfe Dezember sind online unter www.lsw.de ab 21. November 2022 abrufbar. Darüber hinaus erhalten Kunden eine individuelle Information zu ihrem Entlastungsbetrag.
Bei weiteren Fragen steht die LSW persönlich zu den Öffnungszeiten in den Kundenzentren, telefonisch unter 05361 189-3600 oder per E-Mail an service@lsw.de zur Verfügung. Interessierte finden des Weiteren online weitere Informationen zu Produkten und Energiespartipps.