Allgemeine Einkaufsbedingungen

Hier können Sie unsere allgemeinen Einkaufsbedingungen einsehen:
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Kauf- und Werkverträge
Verpflichtung zur Informationssicherheit
Allgemeine Einkaufsbedingungen für den Kauf von Standardsoftware
Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Kauf- und Werkverträge sind Grundlage für alle weiterführenden Bedingungen:
Allgemeine Einkaufsbedingungen für technische Anlagen
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten
Elektronische Rechnungsabwicklung
Ab dem 1. Januar 2025 sind Rechnungen zwischen Unternehmern (B2B) vorrangig als elektronische Rechnungen auszustellen. Für einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2027 und für wenige Ausnahmen (u. a. Kleinstbetragsrechnungen) dürfen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin sonstige Rechnungen (PDF etc.) ausgestellt werden.