Einkaufsbedingungen - LSW

ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN

Elektronische Rechnungsabwicklung

Ab dem 1. Januar 2025 sind Rechnungen zwischen Unternehmern (B2B) vorrangig als elektronische Rechnungen auszustellen. Für einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2027 und für wenige Ausnahmen (u. a. Kleinstbetragsrechnungen) dürfen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin sonstige Rechnungen (PDF etc.) ausgestellt werden.