ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN
Hier können Sie unsere allgemeinen Einkaufsbedingungen einsehen:
Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Kauf- und Werkverträge sind Grundlage für alle weiterführenden Bedingungen:
Elektronische Rechnungsabwicklung
Ab dem 1. Januar 2025 sind Rechnungen zwischen Unternehmern (B2B) vorrangig als elektronische Rechnungen auszustellen. Für einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2027 und für wenige Ausnahmen (u. a. Kleinstbetragsrechnungen) dürfen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin sonstige Rechnungen (PDF etc.) ausgestellt werden.