FAQ zur Grund- und Ersatzversorgung - LSW

FAQ ZUR GRUND- UND ERSATZVERSORGUNG

Was ist die Grundversorgung für Erdgas?

Als Haushaltskunde oder Gewerbekunde mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 Kilowattstunden haben Sie einen Anspruch auf die allgemeine Versorgung mit Erdgas – vor allem auch dann, wenn Sie beispielsweise eine neue Wohnung haben und sich noch nicht für einen Lieferanten entschieden haben. Gleiches gilt, wenn ihr Erdgaslieferungsvertrag mit ihrem bisherigen Lieferanten regulär beendet wurde. Die Grundversorgung ist gesetzlich im EnWG und der GVV geregelt. Wir übernehmen in diesem Fall Ihre Erdgaslieferung zu den Allgemeinen Preisen der Grundversorgung.  

Was ist die Ersatzversorgung für Erdgas?

Es kann immer mal vorkommen, dass der Energielieferant, mit dem Sie einen Vertrag geschlossen haben, Sie nicht mehr mit Erdgas versorgen kann. Grund hierfür kann zum Beispiel sein, dass der Netzbetreiber dem Erdgaslieferanten den Zugang zum Netz untersagt (Bilanzkreisschließung). Selbst dann müssen Sie sich als Haushaltskunde oder als Gewerbekunden mit weniger als 10.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch keine Sorgen machen. In diesem Fall gehen Sie automatisch in die Ersatzversorgung über und werden von uns sicher und zuverlässig zu den Allgemeinen Preisen der Ersatzversorgung beliefert. 

Was gilt für mich als Gewerbekunde?

Wenn Sie als Gewerbekunde einen Verbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden im Jahr haben, gelten für Sie für einen Zeitraum von 3 Monaten die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung.