Abwendungsvereinbarung - LSW

Abwendungsvereinbarung

Umgehen Sie die Liefersperre
mit einer Abwendungsvereinbarung.

Wenn Sie kurz vor der Liefersperre stehen und diese verhindern möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine Abwendungsvereinbarung auszufüllen. Diese sieht vor, dass Sie von uns weiterhin mit Energie versorgt werden und sich dazu verpflichten, Abschläge und zusätzlich Ihre Zahlungsrückstände zinsfrei und in Raten zu bezahlen.

So schließen Sie die Abwendungsvereinbarung ab:

Sobald Sie von uns ein Schreiben (Sperrankündigung) erhalten, das Sie über die kurz bevorstehende Unterbrechung Ihrer Energieversorgung informiert, liegt Ihnen auch das Angebot für eine Abwendungsvereinbarung vor.

Unterschreiben Sie dieses Angebot rechtzeitig und schicken Sie es so zurück, dass es uns bis spätestens einen Tag vor der angekündigten Unterbrechung vorliegt. Sie können es per E-Mail senden an inkasso@lsw.de oder es persönlich in einem unserer Kundenzentren abgeben. Nur so vermeiden Sie weitere Kosten und können die drohende Unterbrechung Ihrer Energieversorgung abwenden!

 

Bitte beachten Sie:

Ein unterzeichnetes Exemplar dieser Vereinbarung ist an die LSW zu senden. Diese Vereinbarung tritt erst mit dem Erhalt des von der LSW erstellten Ratenvertrags in Kraft.

Mit Erstellung der Jahresrechnung für die genannte Kundennummer endet die Vereinbarung automatisch. Es ist für den in der Rechnung genannten Betrag eine neue Vereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich vor Fälligkeit der Rechnung an unseren Kundenservice.