FAQ-Mehrwertsteuersenkung - LSW

FAQS ZUR MEHRWERTSTEUERSENKUNG

Häufig gestellte Fragen zur temporären Mehrwertsteuersenkung

Welche Steuer wird gesenkt?

Die Umsatzsteuer wird im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19% bzw. 7% auf 16% bzw. 5% abgesenkt.

Gibt die LSW die Senkung weiter?

Ja, wir geben die Senkung der Umsatzsteuer vollumfänglich an unsere Kunden weiter. Das betrifft alle Lieferverträge für Energie und Wasser sowie unsere Dienstleistungen.

Werden die Abschläge geändert?

Die Abschläge bleiben bis zur nächsten Jahresabrechnung unverändert. In der Jahresrechnung erfolgt dann die Abrechnung der gelieferten Energie- und Wassermengen zu den jeweils gültigen Umsatzsteuersätzen.

Ich bin Gewerbekunde und berechtigt, die Vorsteuer zu ziehen. Erhalte ich neue Abschlagsrechnungen?

Das Bundesfinanzministerium hat festgelegt, dass zur Vermeidung von Übergangsschwierigkeiten von Ihnen auch weiterhin der Vorsteuerabzug von 19% bzw. 7% für die Abschlagszahlungen in Ansatz gebracht werden kann. Die endgültige Berechnung der Umsatzsteuer erfolgt in der jeweils geltenden Höhe dann in der nächsten Abrechnung für Energie bzw. Wasser.

Ich möchte meinen Abschlag gerne ändern, ist das möglich?

Selbstverständlich können Sie die Höhe Ihres Abschlags an die neue Umsatzsteuer anpassen. Bitte nutzen Sie dazu vorrangig unsere Onlineservices MEIN LSW oder www.lsw.de sowie die spezielle Rufnummer 05361 189-3618.

Muss ich meine Zählerstände ablesen?

Eine Ablesung der Zählerstände ist nicht notwendig. Wie bei einer Preisänderung werden wir die Zählerstände zum Abgrenzungsstichtag rechnerisch auf Basis Ihres Verbrauchs sowie jahreszeitlicher Schwankungen ermitteln. Wenn Sie es wünschen, können Sie uns jedoch Ihren Zählerstand ebenfalls vorrangig über unser Kundenportal MEIN LSW oder www.lsw.de mitteilen.