Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis bestimmt. Der Staat übernimmt die Differenz zum vertraglich vereinbarten Preis. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis für:
- Strom 40 Cent brutto pro Kilowattstunde
- Gas 12 Cent brutto pro Kilowattstunde
- Wärme 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde
Für die Energie, die Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Preis.
Bei der Preisbremse für Gas und Wärme wird die im September 2022 vorliegende Jahresverbrauchsprognose für die Berechnung der individuellen Entlastung genutzt. Bei Strom ist es die aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose.